Das Objekt
Diese Doppelhaushälfte bietet gut geschnittenen und vielseitig nutzbaren Wohnraum mit attraktiven Entwicklungsmöglichkeiten. Die Immobilie eignet sich sowohl für die Nutzung als großzügiges Einfamilienhaus als auch – bei entsprechender Anpassung – als Zweifamilienhaus.
Besonders hervorzuheben sind der schön angelegte Garten, die überdachte Terrasse sowie ein Balkon, die eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenbereich gewährleisten und zusätzlichen Wohnkomfort bieten.
Ein Großteil der Fenster wurde in den letzten fünf Jahren durch moderne Kunststofffenster mit Isolierverglasung erneuert.
Der bauliche Zustand des Hauses ist insgesamt als stark sanierungs- und modernisierungsbedürftig zu bezeichnen. Die vorhandene Gasheizung stammt aus dem Jahr 1986 und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Die Immobilie überzeugt vor allem durch ihr großes Potenzial, die flexible Nutzungsmöglichkeit sowie das vorhandene Platzangebot – eine ideale Grundlage zur Verwirklichung individueller Wohnkonzepte.
Objektdaten
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Objektnummer
P30536
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Objektart
Doppelhaushälfte
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Ort
Wuppertal
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Baujahr
1927
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Zustand
sanierungsbedürftig
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Letzte Modernisierung
2022
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Verfügbar ab
sofort
Zimmer
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Zimmer
6
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Badezimmer
1
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Balkone
1
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 457 m²
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Wohnfläche
ca. 161 m²
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Terrassenfläche
ca. 20 m²
Preise
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Kaufpreis
335.000 €
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Außenprovision
3,57% inkl. MwSt.
Provisionshinweis
Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
Energieausweis
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Energieausweistyp
Bedarfsausweis
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Energieeffizienzklasse
H
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergiebedarf
317,50kWh / (m²*a)
317,50kWh / (m²*a)
Ausstattung
- Garten
- Terrasse
- Balkon
- Vollunterkellert
Sonstige Informationen
Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
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