Das Objekt
Diese Doppelhaushälfte aus den 1950er-Jahren bietet eine solide Grundlage für individuelles Wohnen. Zum Haus gehören eine großzügige Garage mit davorliegendem Stellplatz sowie ein schön angelegter Garten mit Terrasse, Gartenhaus und kleiner Teichanlage.
Die Wohnräume sind praktisch geschnitten und bieten eine grundsolide Bausubstanz. Das ausgebaute Dachgeschoss verfügt über ein Zimmer sowie ein Badezimmer und schafft damit weitere Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise als Schlaf-, Gäste- oder Arbeitsbereich.
Die verbaute Einbauküche ist passgenau in den Raum integriert und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild ein. Rollläden sind im gesamten Haus vorhanden.
Das Gebäude ist vollständig unterkellert und bietet im Kellerbereich viel Lagerfläche sowie eine gute bauliche Substanz.
Der allgemeine Zustand der Immobilie ist renovierungsbedürftig; insbesondere sind energetische Modernisierungen einzuplanen.
Objektdaten
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Objektnummer
P35653
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Objektart
Doppelhaushälfte
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Ort
Wuppertal
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Baujahr
1958
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Letzte Modernisierung
2010
Zimmer
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Zimmer
6
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Badezimmer
3
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Balkone
1
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 411 m²
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Wohnfläche
ca. 153 m²
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Terrassenfläche
ca. 30 m²
Preise
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Kaufpreis
395.000 €
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Außenprovision
3,57% inkl. MwSt.
Provisionshinweis
MAKLERCOURTAGE Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
Energieausweis
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Energieausweistyp
Bedarfsausweis
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Energieeffizienzklasse
E
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergiebedarf
155,66kWh / (m²*a)
155,66kWh / (m²*a)
Ausstattung
- Garten
- Garage
- Balkon
- Rollläden
- Klimaanlage
- Kernsanierung 1987
- Gaszentralheizung 2013
Sonstige Informationen
MAKLERCOURTAGE
Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
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