Das Objekt
Bei dem Objekt handelt es sich um ein im Jahr 1962 in massiver Bauweise errichtetes, zweigeschossiges Dreifamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 365 m². Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über drei zentral im Keller angeordnete Gasetagenheizungen. Die Unterverteilungen wurden teilweise im Jahr 2026 erneuert. Der überwiegende Teil der Elektroinstallation stammt schätzungsweise aus den Jahren 1980 bis 1990. Das Gebäude ist mit isolierverglasten Fenstern in Holz-, Kunststoff- und Aluminiumrahmen ausgestattet. Die ältesten Fenster stammen noch aus dem Jahr 1980, während die jüngsten Fenster im Jahr 2026 eingebaut wurden. Die Dacheindeckung stammt noch aus dem Baujahr des Gebäudes. Zum Objekt gehören zudem zwei Garagen.
Objektdaten
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Objektnummer
8830
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Objektart
Mehrfamilienhaus
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Ort
Wuppertal
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Baujahr
1962
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Letzte Modernisierung
2026
Zimmer
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Balkone
1
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 978 m²
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Gesamtfläche
ca. 365,05 m²
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Wohnfläche
ca. 365,05 m²
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Vermietbare Fläche
ca. 365,05 m²
Preise
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Kaufpreis
510.000 €
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Kaufpreis pro qm
1.397,07 €
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Kaufpreis pro m²
1.397,07 €
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Jahresmiete ist
22.620 €
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Jahresmiete soll
34.212 €
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Außenprovision
4,76% inkl. MwSt.
Provisionshinweis
MAKLERCOURTAGE Der Käufer hat 4,76% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
Energieausweis
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Energieausweistyp
Bedarfsausweis
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Energieeffizienzklasse
E
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergiebedarf
137,19kWh / (m²*a)
137,19kWh / (m²*a)
Ausstattung
- Zählerplatzbereinigung
- Elektrik z.T. (2026)
- Fassaden-, Zwischensparren- und Kellerdeckendämmung
- Bäder (ca. 2000)
- Kunststoff-, Aluminium- und Holzrahmenfenster (2026, 1993, 1980)
Sonstige Informationen
MAKLERCOURTAGE
Der Käufer hat 4,76% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
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