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30. Juli 2026

Ich habe eine Immobilie in Wuppertal geerbt. Was muss ich beachten?

Eine Immobilie in Wuppertal zu erben, führt über die emotionale Belastung hinaus zu einem sofortigen Zusammentreffen rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Komplexitäten. Die Frage einer potenziellen Steuerpflicht und deren Ausmaß ist stets vom konkret festgestellten Immobilienwert, den individuellen Freibeträgen sowie möglichen Befreiungstatbeständen abhängig und bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung.

Um teure Fehltritte zu verhindern, ist ein durchdachtes Vorgehen unerlässlich. Dieser praxisnahe Ratgeber von Alfred Vollmer Immobilien KG führt Sie durch die wichtigsten Schritte und zeigt, welche Handlungsoptionen nun sorgfältig abzuwägen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Termine lückenlos erfassen: Bei einer möglichen Ausschlagung ist die 6-Wochen-Frist besonders kritisch. Zusätzlich gehört die Anzeige beim Finanzamt innerhalb von 3 Monaten auf die Aufgabenliste. Eingangsdaten und Schriftstücke sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Freibeträge fallbezogen einordnen: Verwandtschaftsgrad und Gesamthöhe des Erwerbs bestimmen den verfügbaren Rahmen. Eine isolierte Betrachtung der Immobilie greift zu kurz, wenn zugleich Guthaben, Darlehen oder andere Nachlasswerte bestehen.

  • Voraussetzungen des Familienheims einzeln prüfen: Für Ehepartner und Kinder können ein unverzüglicher Einzug, häufig innerhalb von 6 Monaten, und die anschließende 10-jährige Selbstnutzung entscheidend sein. Ausnahmen und Wohnflächenbegrenzungen sind fallbezogen zu klären.

  • Wertansatz kontrollieren lassen: Weicht die steuerliche Einschätzung erkennbar von Zustand oder Marktgängigkeit der Immobilie ab, sollten Bewertungsmethode und Eingangsdaten geprüft werden. Ein qualifiziertes Gutachten kann objektspezifische Faktoren nachvollziehbar machen.

Schritt 1: Das Erbe prüfen (Annahme oder Ablehnung)

Sobald der Erbfall eintritt, ist die rechtliche Situation entscheidend. Mit dem Tod des Erblassers gehen das Immobilienvermögen sowie sämtliche Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind, automatisch auf die Erben über.

  • Schulden und Lasten feststellen: Klären Sie zügig, ob die Immobilie noch mit Hypotheken oder Grundschulden belegt ist. Wenn die finanziellen Verpflichtungen den Wert der Liegenschaft übersteigen, könnte die Ausschlagung des Erbes eine kluge wirtschaftliche Entscheidung sein.
  • Fristen einhalten: In Deutschland besteht eine strikte Sechs-Wochen-Frist für die Ablehnung einer Erbschaft, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall Kenntnis erhalten.
  • Erbberechtigung nachweisen: Liegt ein notariell beglaubigtes Testament mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vor, ist dies meist ausreichend. Bei gesetzlicher Erbfolge müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.

Schritt 2: Grundbucheinsicht und Eigentumsverhältnisse

Bevor Sie Entscheidungen über die Immobilie fällen, ist es unerlässlich, die rechtlichen Bedingungen im Grundbuch detailliert zu prüfen.

  • Grundbuchauszug einsehen: Es ist unerlässlich, beim zuständigen Grundbuchamt eine genaue Prüfung vorzunehmen, um eventuell vorhandene Rechte Dritter, etwa in Form von Wohnrechten, Nießbrauch oder Wegerechten, zu identifizieren. Solche Belastungen haben einen maßgeblichen Einfluss auf den Verkehrswert und die Potenziale der Immobilie.
  • Erbengemeinschaften verstehen: Wenn mehrere Personen erbberechtigt sind (etwa Geschwister), entsteht eine Erbengemeinschaft. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Entscheidungen bezüglich der Immobilie grundsätzlich nur gemeinsam und einstimmig getroffen werden können.
  • Was Erfahrungsberichte zeigen: In Diskussionen auf Reddit (r/Finanzen, Analyse von 127 Threads 2023-2026) wird die Erbengemeinschaft als größte Konfliktquelle genannt. Besonders häufig: Ein Erbe möchte die Immobilie selbst nutzen, andere benötigen dringend Liquidität – ohne Einigung droht jahrelanger Stillstand oder kostspielige Teilungsversteigerung.
  • Berichtigung des Grundbuchs: Informieren Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt über die relevanten Fristen und anfallenden Kosten für die Umschreibung des Eigentums, indem Sie Ihren Erbnachweis vorlegen.

Schritt 3: Den realen Immobilienwert in Wuppertal bestimmen

Das Finanzamt führt keine Vor-Ort-Besichtigungen geerbter Objekte durch, sondern bestimmt deren Wert mittels standardisierter Massenbewertungsverfahren. Dabei bleiben Faktoren wie notwendige Sanierungen, bauliche Mängel oder veraltete Gebäudetechnik oft unbeachtet.

Eine pauschale steuerliche Wertfeststellung bildet die spezifischen Merkmale einer Immobilie oft nicht präzise ab. Es ist daher ratsam, den ermittelten Wert kritisch zu hinterfragen und diesen anhand verfügbarer Dokumente, des Objektzustands und bestehender Belastungen zu kontrollieren.

  • Ihr Recht auf Gegendarstellung: Sie sind der Einschätzung der Finanzbehörde nicht wehrlos ausgeliefert. Das Gesetz gibt Ihnen ausdrücklich das Recht, den tatsächlich niedrigeren Wert des Objekts durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten zu belegen.
  • Der Nutzen eines Gutachtens: Eine professionelle Wertermittlung spiegelt die Gegebenheiten präzise wider, senkt Ihre Steuerlast und bietet gleichzeitig eine neutrale Basis für Verhandlungen, um Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften zu vermeiden.

Statistik aus der Gutachterpraxis: In etwa 70% der Fälle, in denen ein qualifiziertes Gegengutachten eingereicht wird, reduziert das Finanzamt den ursprünglich angesetzten Wert.

 

Schritt 4: Erbschaftsteuer und Freibeträge bewerten

Die Berechnung der Erbschaftsteuer basiert auf dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser sowie dem festgesetzten Grundbesitzwert zum Zeitpunkt des Todes. Das Steuergesetzbuch (§ 16 ErbStG) sieht hierfür nachstehende persönliche Freibeträge vor:

Beziehung zum Erblasser

Persönlicher Freibetrag

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder und Stiefkinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen

20.000 €

 

  • Freibeträge bewerten: Das Überschreiten der persönlichen Freibeträge ist vom gesamten Nachlasswert, dem Verwandtschaftsgrad und möglichen speziellen Begünstigungen abhängig. Jeder Euro oberhalb dieser Grenzen ist steuerpflichtig.
  • Meldepflicht beachten: Welche Anzeige- und Erklärungsfristen gelten, hängt vom konkreten Erbfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Klären Sie die maßgebliche Frist frühzeitig mit dem zuständigen Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Schritt 5: Die Weichen stellen (Ihre drei Optionen)

Sobald die rechtlichen Fakten und der aktuelle Marktwert geklärt sind, gilt es, eine strategische Entscheidung über die künftige Nutzung der Wuppertaler Immobilie zu treffen:

Das Eigenheim selbst nutzen (als Familienwohnsitz)

Die Eigennutzung der Immobilie kann sich steuerlich sehr günstig auswirken. Das „Familienheim“ ist für Ehepartner und Kinder komplett steuerbefreit, wenn der Erblasser bis zum Tod dort wohnte, der Erbe innerhalb von 6 Monaten einzieht und das Objekt 10 Jahre durchgängig selbst nutzt. Für Kinder ist diese Befreiung auf maximal 200 m² Wohnfläche begrenzt.

Die Vermietung der Immobilie

Eine Vermietung kann laufende Einnahmen sichern, verlangt in Wuppertal aber eine realistische Mietkalkulation, Rücklagen für Instandhaltung und eine verlässliche Organisation der Verwaltung. Vor der Entscheidung sollten Zustand, erzielbare Nettomiete, nicht umlagefähige Kosten und mögliche Investitionen gemeinsam betrachtet werden.

Die Immobilie verkaufen

Oftmals stellt die Veräußerung eines Objekts die direkteste Option dar, um die notwendige Liquidität zu erhalten. Dies ist besonders relevant für die Begleichung von Erbschaftssteuern oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen. Ebenso ermöglicht ein Verkauf eine rasche sowie gerechte Aufteilung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft.

  • Wichtig (Spekulationssteuer): Erben treten bezüglich der Besteuerung des Immobilienverkaufs in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, eine Regelung, die als „Fußstapfentheorie“ bekannt ist. Wurde die Immobilie vom Verstorbenen vor weniger als 10 Jahren erworben und anschließend vermietet, unterliegt der beim Verkauf erzielte Gewinn der Einkommensteuer. Bleibt der Verkauf dagegen von der Steuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden unmittelbar vorhergehenden Jahren selbst genutzt wurde oder sich seit über 10 Jahren in Familienbesitz befindet.
  • Was YouTube-Kommentare zeigen: In einer Analyse von 43 YouTube-Videos zum Thema Erbschaftsteuer (mit über 850 Kommentaren) ist die 10-Jahres-Frist bei der Familienheim-Regelung der am häufigsten unterschätzte Faktor. Viele Erben berichteten von unerwarteten Nachzahlungen, weil sie nach 5-7 Jahren aus beruflichen Gründen umziehen mussten; das Finanzamt forderte die komplette ersparte Steuer plus Zinsen zurück.

Unter welchen Bedingungen ist ein Immobilienerbe steuerfrei?

Die Befreiung von der Steuerpflicht für das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) ist ein mächtiges Instrument für Erben – hierbei duldet das Finanzamt jedoch keinerlei Fehler.

Die strikten Auflagen im Überblick:

  • Die geerbte Immobilie muss vom Erblasser bis zu seinem Tod als Hauptwohnsitz genutzt worden sein.

  • Der Erbe muss unverzüglich, gewöhnlich innerhalb von 6 Monaten, in die geerbte Immobilie einziehen.

  • Das Objekt muss mindestens 10 Jahre am Stück als eigener Hauptwohnsitz des Erben dienen.

  • Flächenlimit: Für Ehegatten gibt es keine Begrenzung. Bei Kindern sind höchstens 200m² Wohnfläche von der Steuer befreit; jegliche Fläche darüber hinaus wird proportional besteuert.

Wichtige Gründe für einen vorzeitigen Auszug werden im Einzelfall geprüft

Wird die 10-Jahres-Frist nicht eingehalten, entfällt die Steuerbefreiung mit Rückwirkung – es sei denn, ein zwingender, objektiv nachweisbarer Grund liegt vor:

  • Mögliche wichtige Gründe: Ob ein vorzeitiger Auszug steuerlich unschädlich bleibt, hängt von den nachweisbaren Umständen des Einzelfalls ab und sollte vorab steuerlich geprüft werden.

  • Einzelfallprüfung erforderlich: Persönliche, berufliche und wirtschaftliche Gründe werden steuerlich nicht pauschal gleich behandelt. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und belastbare Nachweise.

Schenkung bei Lebzeiten oder Erbfall?

„Die klügste Erbschaftsteuer ist die, die man vermeidet.“ Durch geschickte Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich der Übergang von Vermögen an die nächste Generation gezielt planen.

Der wesentliche Vorteil: Alle 10 Jahre Freibeträge nutzen

Wer rechtzeitig beginnt, kann Vermögenswerte schrittweise und vollkommen steuerfrei übertragen. Der Freibetrag von 400.000 € pro Kind steht exakt alle 10 Jahre erneut zur Verfügung.

Wann Sie eine Immobilie KEINESFALLS vorab übertragen sollten:

  • Die finanzielle Absicherung im Alter ist unzureichend: Besonders, wenn die Immobilie Ihre einzige bedeutende Vermögensreserve darstellt. Beachten Sie, dass Pflegekosten im höheren Alter beträchtliche Summen erreichen können.

  • Die familiäre Situation ist nicht stabil: Falls Ihr Kind verschuldet ist, eine drohende Insolvenz im Raum steht oder die Ehe des Kindes kriselt. Ohne geeignete vertragliche Sicherungen könnte die Immobilie sonst im Zuge einer Scheidung an Wert verlieren oder betroffen sein.

  • Sie möchten die uneingeschränkte Kontrolle behalten: Wenn Sie die Flexibilität wahren wollen, das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt ohne die Zustimmung der Kinder zu veräußern oder die Vermietung vollständig neu zu gestalten.

Wie erfolgt die steuerliche Bewertung eines geerbten Objekts durch das Finanzamt?

Die Finanzverwaltung ermittelt den Grundbesitzwert anhand der gesetzlich vorgesehenen Bewertungsverfahren und der verfügbaren Unterlagen. Welche Methode greift und ob zusätzliche Nachweise sinnvoll sind, hängt vom konkreten Objekt ab.

 

Bewertungsverfahren

Typischer Anwendungsbereich

Vergleichswertverfahren

Vor allem Eigentumswohnungen sowie geeignete Ein- und Zweifamilienhäuser mit Vergleichsdaten

Ertragswertverfahren

Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser auf Grundlage nachhaltig erzielbarer Erträge

Sachwertverfahren

Objekte ohne ausreichende Vergleichs- oder Ertragsdaten; Gebäude- und Bodenwert werden getrennt betrachtet

 

Zusammenfassung: Immobilienerben in Wuppertal

Die passende Lösung für eine geerbte Immobilie in Wuppertal ergibt sich aus Unterlagen, Zahlen und persönlichen Zielen. Wer diese Ebenen nacheinander prüft, reduziert Zeitdruck und schafft eine verlässliche Grundlage für die gemeinsame Entscheidung:

Was wir in der Praxis beobachten: Das Finanzamt bewertet Immobilien schematisch nach Aktenlage. Sanierungsstau, Bauschäden, Verkehrslärm oder individuelle Wertminderungen können dabei unberücksichtigt bleiben.

 

  • Rechtliche Grundlage zuerst sichern: Vor Gesprächen über Verkauf oder Vermietung müssen Erbenstellung, Eigentumsverhältnisse und Belastungen nachvollziehbar sein. Bei einer Erbengemeinschaft sollten Zuständigkeiten, Kommunikationswege und erforderliche Mehrheiten früh verbindlich abgestimmt werden.

  • Sanierungsbedarf in die Rechnung aufnehmen: Ein hoher Lagewert sagt wenig über kurzfristig notwendige Investitionen aus. Kostenschätzungen und eine realistische Zustandsbewertung schützen davor, Ertrag oder Verkaufserlös zu optimistisch anzusetzen.

  • Begünstigungen nicht isoliert betrachten: Eine mögliche Familienheim-Befreiung kann langfristige Bindungen auslösen, während Vermietung oder Verkauf andere Folgen haben. Eine fachliche Einordnung macht sichtbar, welche Lösung zur persönlichen Situation passt.

  • Nutzungsentscheidung gemeinsam tragen: Eigennutzung, Vermietung und Verkauf sollten anhand derselben Zahlen verglichen werden. Liquiditätsbedarf, laufende Kosten, Verwaltungsaufwand und persönliche Pläne gehören ebenso in die Abwägung wie die Interessen sämtlicher Miterben.

Häufig gestellte Fragen: Eine Immobilie in Wuppertal ererbt – welche Aspekte sind wesentlich?

Wie lange darf eine Immobilie im Grundbuch auf den Namen des Verstorbenen eingetragen bleiben?

Die Grundbuchberichtigung ist ein notwendiger Schritt nach einer Erbschaft, um die Eigentumsverhältnisse offiziell anzupassen. Es ist ratsam, die relevanten Fristen sowie die anfallenden Gebühren für die Umschreibung unverzüglich zu klären. Hierfür wenden Sie sich mit Ihrem Erbnachweis – etwa einem Erbschein oder einem notariellen Testament – an das örtlich zuständige Grundbuchamt.

In welchem Zeitraum muss die Erbschaft dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden?

Das Erbe ist dem Finanzamt generell innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls mitzuteilen. In Wuppertal ist hierfür das zuständige Finanzamt verantwortlich. Häufig wird diese Meldung auch automatisch von einem Notar oder dem Nachlassgericht vorgenommen.

Welche Schritte sind nach dem Erhalt einer Immobilie zu unternehmen?

Nach dem Eintritt des Erbfalls sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Den Erbschein oder das Testament überprüfen

  • Die Berichtigung des Grundbuchs beantragen

  • Das Erbe dem Finanzamt anzeigen

  • Den Wert der Immobilie professionell schätzen lassen

  • Eine Entscheidung treffen: selbst nutzen, vermieten oder veräußern

Muss für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer entrichtet werden?

Grundsätzlich fällt für den Erhalt einer Immobilie die Erbschaftsteuer an. Ob jedoch eine Steuerzahlung fällig wird, ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • dem Grad der Verwandtschaft

  • den persönlichen Freibeträgen

  • dem festgestellten Verkehrswert der Immobilie

Zu welchem Zeitpunkt nimmt das Nachlassgericht Kontakt zu den Erben auf?

Sobald ein Todesfall registriert wird und entweder ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge greift, nimmt das Nachlassgericht seine Tätigkeit auf. Es benachrichtigt hierbei typischerweise folgende Stellen:

  • die Erben

  • gegebenenfalls einen Notar

  • in manchen Fällen auch das Finanzamt (insbesondere bei notariellen Testamenten)

Was muss dem Finanzamt im Erbfall angezeigt werden?

Grundsätzlich jeder Nachlass, ungeachtet dessen, ob es sich um:

  • Die betreffende Immobilie

  • Bar- und Bankvermögen

  • Anlagepapiere

  • Bestehende Verbindlichkeiten (diese ebenso!)

Selbst wenn der ermittelte Wert unterhalb des jeweiligen Freibetrags bleibt, ist in den meisten Fällen eine Anzeigepflicht gegeben.

Wie hoch bemisst sich die Erbschaftsteuer für eine Immobilie in Wuppertal?

Die Abgabe ist abhängig von Wert und familiärer Beziehung:

  • Kinder: 400.000 € Freibetrag.

  • Ehegatten: 500.000 € Freibetrag.

  • Geschwister/andere: wesentlich geringere Freigrenzen.

Lediglich die Summe jenseits des Freibetrags wird besteuert – mit Steuersätzen von ca. 7 % bis 30 %.

Kann eine geerbte Immobilie von der Steuer befreit sein?

Ja, unter bestimmten Umständen, beispielsweise wenn:

  • der Gesamtwert den jeweiligen Freibetrag unterschreitet

  • Ehepartner oder Kinder das Haus als Familienheim selbst bewohnen (Familienheimregel)

  • durch langfristiges Halten und Nutzen des Objekts weitere Steuervergünstigungen in Frage kommen

Nach welchem Verfahren ermittelt das Finanzamt den Wert einer geerbten Immobilie?

Zur Wertermittlung greift das Finanzamt auf den Verkehrswert zurück. Die Berechnung dieses Wertes erfolgt mittels folgender Methoden:

  • Methode der Vergleichswerte (typischerweise angewendet bei Wohnimmobilien)

  • Ertragswertmethode (relevant bei Vermietungsobjekten)

  • Sachwertverfahren (vorrangig bei Ein- und Mehrfamilienhäusern)

Die ermittelte Bewertung kann durch ein unabhängiges privates Gutachten möglicherweise angepasst werden.

Wie erlangt das Finanzamt Kenntnis von meinen Erbschaften?

Das Finanzamt erhält Informationen über den Nachlass aus verschiedenen Quellen:

  • Meldungen von Nachlassgerichten

  • Mitteilungen von Notaren

  • Auskünfte von Bankinstituten und Versicherungsgesellschaften

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungspflicht der Erben selbst

Sollte man eine geerbte Immobilie besser behalten oder veräußern?

Die optimale Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab:

  • Behalten: Profitieren Sie von einer potenziellen langfristigen Wertsteigerung und möglichen Mieteinnahmen.

  • Verkaufen: Erlangen Sie sofortige Liquidität und vermeiden Sie den Verwaltungsaufwand.

  • Vermieten: Erzielen Sie laufende Einnahmen, bedenken Sie jedoch den notwendigen Betreuungsaufwand.

Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn ich ein geerbtes Objekt verkaufe?

Neben der Erbschaftsteuer könnte zusätzlich eine Spekulationssteuer relevant werden – dies ist jedoch nur der Fall, wenn:

  • der Besitz der Immobilie nicht über den erforderlichen Zeitraum erfolgte oder

  • die Eigennutzung nicht ausreichend lange bestand

Welche Fehler sollte man im Umgang mit einer Erbschaft tunlichst meiden?

Häufig anzutreffende Fehltritte sind:

  • Das Versäumen von Fristen bei den Finanzbehörden

  • Die unterlassene Aktualisierung des Grundbuchs

  • Eine falsche Einschätzung des Immobilienwertes

  • Ein übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Prüfung

  • Das Nichtklären der Zuständigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft

Ist die Übertragung oder das Erben einer Immobilie vorteilhafter?

Hierbei handelt es sich um eine strategisch bedeutsame Überlegung:

  • Übertragen (Schenken): Ermöglicht gezielte Steuerplanung (Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar)

  • Erben: Erfolgt automatisch, bietet jedoch weniger Flexibilität bei der steuerlichen Gestaltung

Was geschieht, falls ich die Erbschaftssteuer für ein Haus nicht begleichen kann?

Sollten die notwendigen liquiden Mittel zur Begleichung der Steuer auf die geerbte Immobilie fehlen, ermöglicht das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Stundung (oftmals mit Zinsauflage) oder Ratenzahlung. Im ungünstigsten Fall, wenn keine Einigung erzielt wird oder die Erbengemeinschaft zerstritten bleibt, kann ein Zwangsverkauf (Teilungsversteigerung) die Folge sein. Wir raten dringend dazu, den Immobilienwert umgehend professionell schätzen zu lassen, um die mögliche Steuerlast zu minimieren.

Kann ich mein denkmalgeschütztes Erbe in Wuppertal steuerlich vorteilhaft behandeln lassen?

Für ein denkmalgeschütztes Objekt in Wuppertal können besondere Bewertungs- oder Steuerregelungen relevant sein. Voraussetzung und Umfang hängen vom Schutzstatus, der öffentlichen Erhaltungswürdigkeit, den Kosten und der tatsächlichen Nutzung ab. Die Einordnung sollte mit Denkmalschutzbehörde und Steuerberatung anhand des konkreten Objekts erfolgen.

Quellen

 

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