Das Objekt
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Wohn und Geschäftshaus, welches im Jahre 1902 errichtet wurde. Die Beheizung aller Flächen erfolgt über eine Gaszentralheizung, die 2020 erneuert wurde. Die oberste Geschossdecke wurde in den 2000er Jahren gedämmt. Alle Einheiten sind mit doppelverglasten Holzrahmenfenstern aus ca. 1995 ausgestattet. Zusätzlich wurden die Badezimmer sukzessive erneuert. Das älteste ist aus 1999 und das neuste aus 2015. Das Objekt bietet eine Gewerbeeinheit mit ca. 58 m² und eine Wohneinheit mit ca. 84 m². Es sind zwei separate Eingänge vorhanden, sodass die Einheiten getrennt von einander genutzt werden können. Die Gewerbefläche wird derzeit als Juwelier genutzt, ist aber beliebig nutzbar und bietet eine sehr hohe Passantenfrequenz
Objektdaten
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Objektnummer
AV-75587
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Objektart
Wohn und Geschäftshaus
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Ort
Düsseldorf
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Baujahr
1902
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Zustand
modernisiert
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Letzte Modernisierung
2020
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Distanz zur Autobahn
2 km
Zimmer
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Balkone
1
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 84 m²
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Gesamtfläche
ca. 150,63 m²
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Wohnfläche
ca. 87,76 m²
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Vermietbare Fläche
ca. 150,63 m²
Preise
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Kaufpreis
550.000 €
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Kaufpreis pro qm
3.651,33 €
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Kaufpreis pro m²
3.651,33 €
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Jahresmiete soll
29.904 €
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Außenprovision
5,95% inkl. MwSt.
Provisionshinweis
MAKLERCOURTAGE Der Käufer hat 5,95% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
Energieausweis
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Energieausweistyp
Bedarfsausweis
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Energieeffizienzklasse
F
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergiebedarf
191kWh / (m²*a)
191kWh / (m²*a)
Ausstattung
- Gaszentralheizung (2020)
- Oberste Geschossdecke gedämmt (2000er)
- Repräsentatives Ladenlokal in begehrter Lage
- Eigennutz und Kapitalanlage denkbar
Sonstige Informationen
MAKLERCOURTAGE
Der Käufer hat 5,95% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
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