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Das Objekt

Das im Jahr 1906 erbaute, denkmalgeschützte Reihenmittelhaus verfügt über eine Wohnfläche von ca. 256 m², verteilt auf drei Etagen. Es bietet großzügige Räumlichkeiten und klassischen Altbaucharme mit Entwicklungspotenzial.
Die Beheizung erfolgt über eine Gaszentralheizung aus dem Jahr 1993. Die Elektrik wurde teilweise 1978 und in weiten Teilen 2011 erneuert. Die isolierverglasten Kunststofffenster auf der Rückseite stammen aus dem Jahr 2000, vorderseitig verfügt das Objekt über isolierverglaste Holzrahmenfenster, das Dach wurde im Jahr 1980 neu eingedeckt. Die Bäder entsprechen überwiegend dem Standard der 1970er-Jahre, das Bad im zweiten Obergeschoss wurde im Jahr 2011 neu eingebaut.
Zum Haus gehören ein großer Garten mit direktem Zugang zum Park, eine Sauna im 2. Obergeschoss, eine Garage sowie ein Stellplatz vor dem Gebäude. Das Dachgeschoss bietet zudem zusätzliche Ausbaureserve.

Objektdaten

  • Objektnummer

    AVM2895

  • Objektart

    Reihenmittelhaus

  • Ort

    Wuppertal

  • Baujahr

    1906

Zimmer

  • Zimmer

    9

  • Balkone

    1

Flächen

  • Grundstücksfläche

    ca. 576 m²

  • Wohnfläche

    ca. 256 m²

Preise

  • Kaufpreis

    475.000 €

  • Außenprovision

    3,57% inkl. MwSt.

  • Provisionshinweis

    MAKLERCOURTAGE  Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.

Energieausweis

  • Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.

Ausstattung

- Gaszentralheizung (1993)
- Dacheindeckung (1980)
- Elektrik (1978/ 2011)
- Großzügiger Garten
- Garage
- Ausbaureserve im Dachgeschoss
- Denkmalgeschützt

Grundrisse

Sonstige Informationen

MAKLERCOURTAGE
 
Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.

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