Das Objekt
Es handelt sich um ein vielseitiges Ensemble aus Wohn- und Geschäftshäusern, Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern sowie Gewerbegebäuden unterschiedlicher Baujahre und Ausstattungsstandards. Ein Teil der Wohneinheiten wurde bereits modernisiert und befindet sich in einem zeitgemäßen Zustand.
Die Beheizung der Gebäude erfolgt je nach Objekt über Gasetagenheizungen oder Gaszentralheizungen. Der überwiegende Teil der Gebäude ist baulich miteinander verbunden und bildet ein zusammenhängendes Immobilienensemble. Zum Portfolio gehören außerdem ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus mit entsprechendem Entwicklungspotenzial, ein Pool mit Poolhaus sowie Garagen und mehrere Stellplätze.
Objektdaten
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Objektnummer
AV-75656
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Objektart
Land- und Forstwirtschaft
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Ort
Solingen
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Baujahr
1880
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Letzte Modernisierung
2020
Zimmer
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Balkone
1
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 5.151 m²
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Gesamtfläche
ca. 1.590 m²
Preise
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Kaufpreis
1.500.000 €
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Außenprovision
4,76% inkl. MwSt.
Provisionshinweis
MAKLERCOURTAGE Der Käufer hat 4,76% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
Energieausweis
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Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Ausstattung
- Luxuriöses Einfamilienhaus
- Gewerbehalle mit guter Substanz
- Mischgebiet
- Ensemble aus Wohn- und Geschäftshäusern
- Zwei vermietbare Stellplätze
- Neun vermietbare Garagen
- Pool mit Poolhaus
- Trafostation mit Starkstrom (Flurstück 417)
Sonstige Informationen
MAKLERCOURTAGE
Der Käufer hat 4,76% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.
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